Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Anwendungsbereich

1. Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der DastN GmbH, Haus Cumberland, Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin, Deutschland "DastN" und ihren Kunden und gelten für alle von DastN angebotenen Dienstleistungen.

2. Zielpublikum: Die Dienstleistungen und Angebote von DastN richten sich ausschließlich an Unternehmen und nicht an Privatpersonen.

3. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: DastN behält sich das Recht vor, Änderungen an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. In solchen Fällen wird DastN den Kunden über die Änderungen informieren. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen, so gelten die Änderungen als angenommen.

4. Einbeziehung von Kundenbedingungen: Die Bedingungen des Auftraggebers können in das Angebot integriert werden, wenn sie existieren oder durch eine gesonderte Vereinbarung zwischen den beiden Parteien angenommen werden.

5. Vorrang der Bedingungen des Vorschlags: Sollten Bestimmungen des Angebots mit einzelnen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Konflikt stehen, so haben die Bestimmungen des Angebots Vorrang. Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt im Übrigen unberührt, es sei denn, das Angebot ändert eine der Bestimmungen ausdrücklich.

6. Verbindliche Vorschläge: Die von DastN unterbreiteten Vorschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. DastN ist an ein verbindliches Angebot 15 Tage ab dem Datum der Einreichung des Vorschlags gebunden, sofern im Vorschlag nichts anderes angegeben ist.

7. Gültigkeit von Nebenabreden: Nebenabreden werden erst nach Erhalt einer elektronisch unterzeichneten schriftlichen Bestätigung als gültig angesehen. In diesem Zusammenhang werden E-Mails als gültige Form der schriftlichen Kommunikation anerkannt.


2 Dienstleistungen

1. Die Dienstleistungen und die damit verbundenen Kosten sind in dem für den Kunden erstellten Angebot und/oder Kostenvoranschlag detailliert beschrieben. Es gibt verschiedene Kategorien von Dienstleistungen,

2. Die Dienstleistungen umfassen die Bereiche IT-Beratung, Softwareentwicklung, digitales Marketing, Branding, E-Commerce, Unternehmensberatung, Unternehmensanalyse, Unternehmensentwicklung, ERP-Implementierung, Digitalisierung, Webentwicklung, Cybersecurity und App-Entwicklung.


3 Vertragsabschluss

In den Fällen, in denen der Vertrag durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande kommt, kommt der Vertrag, sofern im Angebot nicht anders angegeben, mit der Unterschrift des Auftraggebers zustande.


4 Leistungspflichten

1. Umfang der Dienstleistungen: Der Umfang der von DastN zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot und den genehmigten Spezifikationen.

2. Änderungen des Umfangs: Der im Angebot beschriebene Umfang kann nur im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien geändert, erweitert oder ergänzt werden.

3. Ausschließliche Dienstleistungen: Die Dienstleistungen, einschließlich der zu erbringenden Leistungen, werden ausschließlich für den Kunden erbracht und sind für die im Angebot genannten Zwecke bestimmt.

4. Ersatz von Personal: DastN behält sich das Recht vor, zugewiesenes Personal oder Dritte mit gleichwertigen Qualifikationen bei Bedarf zu ersetzen, wobei die gesamte Rechnungsstellung weiterhin durch DastN erfolgt.

5. Verpflichtungen des Kunden: Erfüllt der Kunde seine Verpflichtungen nicht wie im Angebot beschrieben, kann dies Auswirkungen auf die geplanten Fälligkeitstermine und Fristen haben und möglicherweise zu Gebührenanpassungen führen.

6. Vergütungsanpassungen: Wenn Umstände, die in erster Linie oder ausschließlich dem Auftraggeber zuzuschreiben sind, die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen behindern (z.B. fehlende Mitwirkung, verspätete Bereitstellung oder Zahlungsverzug), behält sich DastN das Recht vor, eine angemessene Anpassung der Vergütung zu verlangen.

7. Überprüfung durch den Kunden: Für Teillieferungen, die eine Überprüfung durch den Kunden erfordern, bevor mit der nächsten Projektphase begonnen werden kann, beträgt die Überprüfungs- und Reaktionszeit in der Regel 48 Stunden, sofern im Angebot nicht anders angegeben. Reagiert der Kunde ohne triftigen Grund nicht innerhalb des angegebenen Zeitrahmens, behält sich DastN das Recht vor, mit dem Projekt fortzufahren und die Teillieferungen als vom Kunden genehmigt zu betrachten.

8. Wiederverwendung von Komponenten: DastN hat das Recht, jede Komponente oder jeden Code, die/der für den aktuellen Serviceauftrag des Kunden erstellt oder erworben wurde, für andere Kunden wiederzuverwenden.


5 Pflichten des Auftraggebers

1. Korrektheit der Informationen: Der Kunde garantiert, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Informationen wahrheitsgemäß, genau und nicht irreführend sind. Sie dürfen keine falschen Tatsachen darstellen und keine Rechte Dritter oder bestehende Vereinbarungen verletzen. Darüber hinaus werden die bereitgestellten Informationen allen geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen und keine illegale Nutzung von Informationen, Daten oder persönlichen Daten beinhalten. Sie sind auch frei von Viren oder Programmen, die Schaden anrichten oder Daten abfangen könnten.

2. Sicherheit des Kontos: Der Kunde ist für die Wahrung der Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten zu den Dienstleistungen von DastN verantwortlich. Er haftet für alle Aktivitäten, die über sein Konto ausgeführt werden, und erklärt sich damit einverstanden:

I. Jegliche unbefugte Nutzung seines Kontos oder Sicherheitsverstöße unverzüglich an DastN zu melden.

​II. Sicherzustellen, dass sie sich nach jeder Sitzung von ihrem Konto abmelden. Im Falle eines unbefugten Zugriffs auf das Konto durch Dritte ist DastN sofort zu benachrichtigen.

DastN haftet nicht für Verluste, Schäden oder Haftungsansprüche, die sich aus der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen durch den Kunden oder aus dem unbefugten Zugriff oder der unbefugten Nutzung des Kontos des Kunden ergeben.

3. Pflichten zur Zusammenarbeit: Der Kunde verpflichtet sich, mit DastN in folgender Weise zusammenzuarbeiten:

I. Bereitstellung und Aufrechterhaltung der notwendigen technischen Infrastruktur, einschließlich Hardware und Software, zur Nutzung der von DastN bereitgestellten Softwarelösungen.

II. Gewährung des Zugangs zu den erforderlichen IT-Systemen und Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen, damit DastN seine Verpflichtungen erfüllen kann.

III. Information der Software-Nutzer, einschließlich der Mitarbeiter und Drittnutzer, über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung der Software.

IV. Benennen Sie mindestens eine "Kontaktperson", die während des Projekts mit DastN in Verbindung steht.

4. Rechtzeitige Implementierung: Der Kunde wird alle aktuellen Anforderungen, die für das Projekt erforderlich sind, unverzüglich umsetzen.

5. Abwerbeverbot: Während der Laufzeit des Vertrages und für einen Zeitraum von sechs Monaten nach dessen Abschluss ist es dem Auftraggeber untersagt, Mitarbeiter und freie Mitarbeiter von DastN oder von DastN beauftragte Dritte direkt oder indirekt abzuwerben.

6. Zusätzliche Vor-Ort-Besuche: Wenn das Projekt Besuche des DastN-Teams vor Ort erfordert, die ursprünglich nicht im Angebot enthalten waren, werden diese Besuche als bezahlte Dienstleistungen betrachtet, und der Kunde ist dafür verantwortlich, DastN für diese "zusätzlichen Dienstleistungen" zu entschädigen.

7. Vor-Ort-Präsenz: Wenn der Kunde die Anwesenheit von DastN-Mitarbeitern in seinem Hauptsitz während der Projektdurchführung verlangt, wird dies als "zusätzliche Dienstleistung" betrachtet, es sei denn, diese Vor-Ort-Präsenz war im ursprünglichen Projektvorschlag enthalten.

8. Abrechnung zusätzlicher Leistungen: Die Kosten für zusätzliche Dienstleistungen, einschließlich Besuche vor Ort und Anwesenheit vor Ort, werden getrennt von den Hauptprojektgebühren in Rechnung gestellt.


6 Annahme

​1. Prüfung und Mängelrüge: Der Kunde ist verantwortlich für die Durchführung von Tests und die unverzügliche schriftliche Anzeige von Mängeln innerhalb der vereinbarten Anzahl von Tagen nach Lieferung der relevanten Arbeitsergebnisse, der Phasenleistungen, einschließlich der Meilensteinleistungen und/oder der Endleistungen.

2. Abnahmebedingungen: Die Arbeitsergebnisse, Phasenleistungen und/oder Endleistungen gelten unter den folgenden Bedingungen als abgenommen:

I. Wenn aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, die Prüfung und Abnahme nicht innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens nach der Lieferung der jeweiligen Arbeitsergebnisse oder Phasenleistungen erfolgen konnte. 

II. Wenn diese Arbeitsergebnisse oder Phasenleistungen in Betrieb genommen wurden und aktiv genutzt werden.

3. Mit der (fiktiven) Abnahme haftet DastN für alle Bugs und Fehler, die unter die Garantie oder einen anderen Supportvertrag fallen.

Mit der (fiktiven) Abnahme übernimmt DastN die Haftung für alle Fehler und Irrtümer, die unter die Garantie oder eine andere Support-Vereinbarung fallen.


7 Entgelt; Zahlungsbedingungen

1. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den vom Kunden bestellten Leistungen. Alle Zahlungsmodalitäten, wie z.B. Abschlagszahlungen, Skonti u.a., sind im Angebot, in der Offerte, in E-Mails oder in einer anderen von beiden Parteien akzeptierten Form geregelt. Das Gleiche gilt für die Reisekosten, falls zutreffend.

2. Alle Preise sind Nettopreise und sind zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.

3. Zahlungen des Kunden sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Angebots fällig (sofern im Angebot nicht anders angegeben) und müssen zu Gunsten von Das. Alle Zahlungsarten und Kontodaten sind im Angebot angegeben.

4. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers verzögert sich die Lieferung des Projekts, und DastN ist berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen, auch aus anderen Verträgen, abzulehnen. Die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt.


8 Datensicherheit, Datenschutz, Geheimhaltung, Vertraulichkeit

1. Datensicherung: Vor der Implementierung des Systems durch DastN wird der Kunde eine Datensicherung durchführen.

2. Vertrauliche Informationen: Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten die an X übermittelten Informationen nicht als vertraulich, mit Ausnahme von Passwörtern und Codewörtern. Vertrauliche Informationen sind auf Daten beschränkt, die eindeutig als solche gekennzeichnet sind.

3. Geheimhaltung: Der Kunde verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss zugänglich gemachten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gelten, geheim zu halten. Der Kunde wird diese Informationen nicht aufzeichnen, offenlegen, übermitteln oder verwerten, es sei denn, dies ist zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf Ideen und Konzepte, die während der Realisierungsphase oder der Zusammenarbeit bekannt werden.

4. Schutz von vertraulichen Informationen: Während der Laufzeit dieser Vereinbarung und danach wird DastN angemessene Sorgfalt walten lassen, um die unbefugte Nutzung oder Verbreitung der vertraulichen Informationen des Kunden zu verhindern.

5. Ausnahmen von vertraulichen Informationen: Zu den vertraulichen Informationen des Kunden gehören nicht Daten, die DastN bereits vor der Offenlegung durch den Kunden bekannt waren, Informationen, die ohne Verschulden von DastN öffentlich bekannt werden, Informationen, die DastN von anderen Quellen als dem Kunden erhalten hat, die dem Kunden gegenüber nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, oder von DastN unabhängig entwickelte Informationen.

6. Unbefugte Offenlegung oder Verwendung: Die Offenlegung oder Verwendung vertraulicher Informationen für Zwecke, die über den Geltungsbereich dieser Vereinbarung oder die oben genannten Ausnahmen hinausgehen, ist ohne vorherige Zustimmung der Parteien ausdrücklich untersagt.

7. Zusätzliche Vereinbarungen: Alle anderen von den Parteien genehmigten und unterzeichneten Geheimhaltungs- oder Eigentumsschutzvereinbarungen gelten als integraler Bestandteil der vorliegenden Bedingungen.


9 Nutzungsrecht

1. Rechtseinräumung: DastN räumt dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an allen Leistungen ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Auftraggebers ein.

2. Software von Drittanbietern: Ziffer 8.1 gilt nicht für Software oder Tools von Dritten, die eigenen Lizenzbedingungen unterliegen, auch wenn sie Teil des Liefergegenstandes sind. Die Nutzung von Softwarelösungen Dritter im Rahmen des Projekts setzt voraus, dass der Auftraggeber einen entsprechenden Lizenzvertrag mit dem Drittanbieter abschließt. Der Auftraggeber sorgt für den rechtzeitigen Abschluss des erforderlichen Lizenzvertrages für benötigte Softwarelösungen.

3. Lizenzen für Fremdsoftware: Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für den Betrieb von Fremdsoftware erforderlichen Lizenzen direkt beim Hersteller (z.B. Odoo) zu erwerben. Der Kunde muss den entsprechenden Lizenzvertrag direkt mit dem Hersteller verhandeln und abschließen.

4. Ausnahmen: Ausnahmen von den oben genannten Bedingungen müssen im Angebot ausdrücklich genannt werden.


10 Haftung

1. Haftpflichtversicherung: DastN unterhält eine Haftpflichtversicherung, die Schäden abdeckt, die dem Auftraggeber durch einen Mitarbeiter von DastN verursacht werden.

2. Cybersecurity-Versicherung: DastN hat eine Cybersicherheitsversicherung, die jeden Cyberangriff abdeckt, der den Kunden aufgrund eines von DastN initiierten Angriffs trifft.

3. Der Kunde hat das Recht, diese beiden Versicherungsverträge einzusehen und zu überprüfen.

4. Die Nutzung des Systems durch den Kunden: DastN haftet gegenüber keiner Partei für die Nutzung des Systems, seiner Anwendungen oder sonstiger Leistungen durch den Kunden zu irgendeinem Zeitpunkt oder in einer späteren Phase.

5. Datenverlust oder -beschädigung: DastN haftet nicht für Datenverluste oder Schäden, die sich aus der Unfähigkeit des Kunden ergeben, mit dem System produktiv zu arbeiten.

6. Fehler in Software von Dritten: DastN haftet nicht für Fehler, die bei der Anbindung von Fremdsoftware auftreten und ausschließlich aus der Domain der Fremdsoftware resultieren.

7. Maximale Entschädigung: In jedem Fall besteht die maximale Entschädigung, die DastN für einen Schaden oder eine Verletzung seiner Pflichten leisten kann, darin, dem Kunden eine kostenlose Dienstleistung anzubieten.

8. Gültigkeit der Bedingungen: Die oben genannten Bedingungen gelten als gültig und wirksam, sofern im Angebot nicht anders angegeben.


11 Gewährleistung

1. Nachbesserung von Mängeln: Stellt der Auftraggeber Mängel oder Abweichungen an einer der Leistungen fest, die verhindern, dass diese die im Angebot genannten Funktionen erfüllen, wird DastN diese Mängel auf eigene Kosten unverzüglich und sorgfältig beheben.

2. Ausschluss von der Gewährleistung: Die hierin vorgesehene Gewährleistung gilt nicht für Mängel oder Abweichungen, die durch folgende Umstände verursacht werden:

I. Modifikationen, Veränderungen oder Änderungen an der gelieferten Ware, die von einer anderen Partei als DastN ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DastN vorgenommen wurden.

II. Verwendung der Software auf eine Art und Weise oder für einen Zweck, die/der nicht vernünftigerweise in dieser Vereinbarung vorgesehen oder beabsichtigt ist.

III. Nichteinhaltung von Anweisungen, Empfehlungen oder Spezifikationen von DastN.

IV. Jegliche Software, Hardware oder Systeme von Drittanbietern, mit denen die Software verbunden oder integriert ist.

V. Jegliche unbefugten Zugriffe, Manipulationen oder Verletzungen der Sicherheit, die nicht direkt auf Handlungen oder Unterlassungen von DastN zurückzuführen sind.

VI. Aktualisierungen der verwendeten Programmiersprachen oder Hosting-Wechsel.

3. Wiedergutmachung:

I. Im Falle eines Mangels oder einer Nichtübereinstimmung, der/die unter diese Garantie fällt, muss der Kunde den Entwickler unverzüglich schriftlich benachrichtigen und eine detaillierte Beschreibung des Problems sowie alle relevanten Beweise oder Unterlagen vorlegen.

II. Die einzige Verpflichtung und Haftung von DastN im Rahmen dieser Garantie besteht darin, nach eigenem Ermessen entweder: (a) den fehlerhaften Teil der Software zu reparieren; oder (b) einen angemessenen Teil der vom Kunden für die Lieferung gezahlten Gebühren zurückzuerstatten, falls die Mängel nicht in angemessener Weise behoben werden können.

4. Ausschlüsse und Beschränkungen: Sofern nicht ausdrücklich in dieser Klausel festgelegt, gibt DastN keine anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, wie z.B. Garantien der Marktgängigkeit.


12 Unterstützung

1. Unterstützungsleistungen: DastN kann fortlaufende Support- und Wartungsleistungen für die an den Kunden erbrachten Dienstleistungen erbringen, wie im Angebot angegeben.

2. Gebühren und Zahlung: Der Kunde verpflichtet sich, die mit den Support- und Wartungsleistungen verbundenen Gebühren gemäß den im Angebot genannten Bedingungen zu zahlen.


13 Änderungen und Datenmigration

1. Änderungen und Ergänzungen: Alle Änderungen oder Ergänzungen der Spezifikationen, des Arbeitsablaufs oder der Datenbank, die über den ursprünglichen Projektumfang hinausgehen, werden als neue Projekte betrachtet und fallen nicht unter die Garantie- oder Supportvereinbarungen.

2. Blinde Datenmigration: Für den Fall, dass der Kunde eine Datenmigration wünscht, wird DastN eine Blindmigration ohne Zugriff auf oder Einsicht in die zu übertragenden Daten durchführen.

3. Übertragung alter Daten: DastN ist nicht für die Übertragung von Altdaten an den Kunden verantwortlich. Die Verantwortung für die Übertragung und Sicherung der alten Daten liegt allein beim Kunden.