Go Digital in Schleswig Holstein

Das Programm „Go Digital“ in Schleswig-Holstein ist ein regionales Programm, das kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land dabei unterstützt, ihre Geschäftsprozesse zu digitalisieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Das Programm wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert und von der Investitionsbank Schleswig-Holstein (https://ib.sh)/ durchgeführt.

Ähnlich wie das Programm „Go Digital“ in Nordrhein-Westfalen bietet das Programm „Go Digital“ in Schleswig-Holstein Fördermittel für die Beratung und Umsetzung von Digitalisierungsprojekten an. Das Programm unterstützt KMU bei der Implementierung verschiedener digitaler Lösungen wie E-Commerce-Plattformen, Customer Relationship Management (CRM)-Systemen und digitalen Finanzmanagement-Tools.

Hier einige Eckdaten zum Programm in Schleswig-Holstein:

- Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen mit maximal 100 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von bis zu 20 Millionen Euro.

- Förderung: Das Programm trägt bis zu 50 % der förderfähigen Projektkosten bei einer maximalen Fördersumme von 16.500 Euro.

- Projektdauer: Projekte müssen innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung des Zuschusses abgeschlossen sein.

- Antragsverfahren: Unternehmen können Fördermittel beantragen, indem sie sich an einen Go Digital-Berater wenden, der bei der Entwicklung eines Projektvorschlags und Antrags behilflich ist.

Um sich für das Programm „Go Digital“ in Schleswig-Holstein zu bewerben, müssen Unternehmen folgende Unterlagen einreichen:

​Ausgefülltes Antragsformular: Das Antragsformular kann bei einem „Go Digital“-Berater bezogen werden und muss mit Angaben zum Unternehmen, dem Digitalisierungsprojekt und den voraussichtlichen Kosten ausgefüllt werden.

Projektvorschlag: Unternehmen müssen einen detaillierten Projektvorschlag einreichen, der die Ziele, Aktivitäten und erwarteten Ergebnisse des Digitalisierungsprojekts umreißt.

Angebote und Rechnungen: Unternehmen müssen für jede ausgelagerte oder zugekaufte Dienstleistung mindestens zwei Angebote von verschiedenen Anbietern vorlegen. Rechnungen über bereits entstandene Kosten sind ebenfalls einzureichen.

Jahresabschlüsse: Unternehmen müssen aktuelle Jahresabschlüsse wie Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung vorlegen, um ihre finanzielle Situation nachzuweisen.

Gewerbeanmeldungsunterlagen: Unternehmen müssen ihre Gewerbeanmeldung nachweisen, wie zum Beispiel den Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldungsbescheinigung.

Kontoauszüge: Unternehmen müssen Kontoauszüge der letzten drei Monate vorlegen, um ihre Kontoinformationen zu überprüfen.

Eigentumsnachweis: Wenn sich das Unternehmen im Besitz eines oder mehrerer Gesellschafter befindet, muss ein Eigentumsnachweis vorgelegt werden, beispielsweise ein Gesellschaftervertrag oder eine Eigentumsurkunde.

Andere relevante Dokumente: Je nach Art des Projekts können weitere relevante Dokumente erforderlich sein, wie z. B. eine Datenschutzerklärung oder ein Datenschutzkonzept.

Es ist wichtig zu beachten, dass der „Go Digital“-Berater Hinweise zu den erforderlichen Dokumenten geben und Unternehmen bei der Vorbereitung ihres Antrags unterstützen kann.

Informationen über den Geldgeber:

Das Programm Go Digital in Schleswig-Holstein wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Deutschland finanziert, das regionale Programme finanziell unterstützt, die die Digitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im ganzen Land vorantreiben.

Umgesetzt wird das Programm von der Schleswig-Holsteinischen Investitionsbank (https://ib.sh),/ einer landeseigenen Förderbank, die Unternehmen, Kommunen und andere staatliche Institutionen finanziell unterstützt. https://ib.sh/ bietet eine breite Palette an Finanzierungslösungen wie Darlehen, Bürgschaften und Eigenkapital an, um Innovation, Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region zu unterstützen.

Im Rahmen des Programms „Go Digital“ fungiert das https://ib.sh/ als Anlaufstelle für interessierte Unternehmen bei der Beantragung von Fördermitteln und unterstützt bei der Erstellung von Projektanträgen, der Erstellung der erforderlichen Unterlagen und der Steuerung des Förderbewilligungsverfahrens. Das Programm ist Teil einer größeren Digitalisierungsstrategie in Schleswig-Holstein, die darauf abzielt, die Wirtschaft des Landes zu stärken und seine Wettbewerbsfähigkeit im digitalen Zeitalter langfristig zu sichern.

Anträge für das Programm „Go Digital“ in Schleswig-Holstein können abgelehnt werden.

Anträge können abgelehnt werden, wenn sie die Förderkriterien nicht erfüllen, wenn der Projektvorschlag keinen eindeutigen Digitalisierungsbedarf nachweist, wenn das vorgeschlagene Projekt nicht durchführbar ist oder wenn die erwarteten Ergebnisse und Vorteile des Projekts nicht ausreichen.

Für Unternehmen ist es wichtig, ihre Bewerbung sorgfältig vorzubereiten und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden. Unternehmen können auch davon profitieren, sich von einem „Go Digital“-Berater beraten zu lassen, der Unterstützung bei der Entwicklung eines überzeugenden Projektvorschlags und der Navigation im Antragsverfahren leisten kann.

Bei Ablehnung eines Antrags können Unternehmen Einspruch einlegen oder sich mit einem überarbeiteten Projektvorschlag erneut bewerben.

Die Laufzeit des „Go Digital“-Stipendiums in Schleswig-Holstein richtet sich nach Art und Umfang des Digitalisierungsvorhabens.

Das Programm fördert maximal sechs Monate, in denen Unternehmen das bewilligte Projekt umsetzen und förderfähige Kosten verursachen können. Die Förderung umfasst bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, bei einer maximalen Fördersumme von 16.500 Euro.

Wichtig zu wissen ist jedoch, dass das „Go Digital“-Programm Unternehmen bei der Digitalisierung und Modernisierung ihrer Geschäftsprozesse langfristig unterstützen soll und nicht nur für ein kurzfristiges Projekt. Unternehmen werden ermutigt, eine Digitalisierungsstrategie zu entwickeln und digitale Technologien und Lösungen in ihren Betriebsalltag zu integrieren, um Effizienz, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.

In Schleswig-Holstein gibt es neben dem "Go Digital" Programm auch noch andere Förderprogramme für Unternehmen, wie z.B.:

https://digitalbonus.sh/ Ein Förderprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen in Schleswig-Holstein, die ihre Geschäftsprozesse digitalisieren möchten. Dabei können Zuschüsse für die Anschaffung von Hard- und Software sowie für die Schulung der Mitarbeiter beantragt werden.

Innovationsprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ein Förderprogramm für innovative Projekte von kleinen und mittelständischen Unternehmen in Schleswig-Holstein. Dabei können Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie für Investitionen in neue Technologien beantragt werden.

Investitionsbank Schleswig-Holstein (https://ib.sh)/ Die https://ib.sh/ bietet eine Vielzahl von Förderprogrammen für Unternehmen, darunter auch für die Digitalisierung. Hier können beispielsweise Zuschüsse für die Anschaffung von IT-Systemen und Software sowie für Beratungsleistungen beantragt werden.

Digitalbonus.NORD: Ein Förderprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, die ihre Geschäftsprozesse digitalisieren möchten. Dabei können Zuschüsse für die Anschaffung von Hard- und Software sowie für die Schulung der Mitarbeiter beantragt werden.

Quellen:

https://www.ib-sh.de/nachhaltigkeit/ibsh-digital/

https://www.ihk.de/schleswig-holstein/produktmarken/branchen/handel/foerderung-finanzierung/foerderprogramm-go-digital-3829272

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/FAQ/go-digital/faq-go-digital.html


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