Go Digital in Sachsen

"Go Digital" ist ein Förderprogramm des Freistaats Sachsen, das kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bei der Digitalisierung unterstützt. Das Programm wird vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) umgesetzt. 

Die Ziele des Programms sind vielfältig: Zum einen sollen KMU durch den Einsatz digitaler Technologien ihre Produktivität und Effizienz steigern und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Zum anderen sollen durch die Digitalisierung auch neue Geschäftsmodelle und Möglichkeiten erschlossen werden. Darüber hinaus soll die Digitalisierung auch dazu beitragen, Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen.

Insgesamt soll "Go Digital" dazu beitragen, dass Sachsen auch in Zukunft wirtschaftlich erfolgreich bleibt und den Herausforderungen der digitalen Transformation gewachsen ist.

Wer kann am Programm Go Digital in Sachsen teilnehmen und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? 

Teilnahmeberechtigt am Programm "Go Digital" in Sachsen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Sachsen haben und die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

• Das Unternehmen beschäftigt weniger als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

• Der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme des Unternehmens beträgt höchstens 20 Millionen Euro.

• Das Unternehmen ist nicht in Schwierigkeiten gemäß der EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen in Form von Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen.

• Das Unternehmen hat noch keine Förderung für die Beratung oder Umsetzung eines Digitalisierungsprojekts erhalten.

Weiterhin müssen die Unternehmen ein konkretes Vorhaben im Bereich der Digitalisierung haben, für das sie eine Förderung beantragen möchten. Dabei kann es sich beispielsweise um die Einführung einer digitalen Buchhaltung, die Optimierung von Geschäftsprozessen durch den Einsatz von IT-Systemen oder die Erstellung einer eigenen Website handeln.

Schließlich müssen die Unternehmen auch bereit sein, einen Eigenanteil zu leisten. Die Förderung beträgt maximal 50% der förderfähigen Ausgaben, der Rest muss vom Unternehmen selbst finanziert werden.

Wie läuft das Beratungsverfahren im Rahmen von "Go Digital" in Sachsen ab?

Das Beratungsverfahren im Rahmen von "Go Digital" in Sachsen läuft in mehreren Schritten ab:

• Antragstellung: Das Unternehmen stellt einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Programms "Go Digital" bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB).

• Selection of consulting company: The company chooses an approved one

Consulting company that provides advice on one or more of the three subject areas of the program (digitized business processes, digital market development, IT security).

• Durchführung der Beratung: Das Beratungsunternehmen führt die Beratung im Unternehmen durch. Dabei werden die Digitalisierungspotenziale des Unternehmens ermittelt und Handlungsempfehlungen für die Umsetzung digitaler Technologien gegeben.

• Umsetzung des Digitalisierungsprojekts: Das Unternehmen setzt die im Rahmen der Beratung erarbeiteten Maßnahmen um.

• Erstattung der Beratungskosten: Das Unternehmen reicht bei der SAB einen Erstattungsantrag für die Beratungskosten ein. Die Förderquote beträgt bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 20.000 Euro.

Wie lange dauert das Förderverfahren im Rahmen von "Go Digital" in Sachsen und welche Schritte müssen unternommen werden, um eine Förderung zu erhalten?

Das Förderverfahren im Rahmen von "Go Digital" in Sachsen dauert in der Regel mehrere Wochen bis einige Monate und umfasst mehrere Schritte:

• Antragstellung: Das Unternehmen stellt einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Programms "Go Digital" bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Hierfür müssen bestimmte Formulare ausgefüllt und Dokumente eingereicht werden, z.B. eine Darstellung des geplanten Digitalisierungsprojekts und eine Bestätigung über die Auswahl des Beratungsunternehmens.

• Selection of consulting company: The company chooses an approved one

Consulting company that provides advice on one or more of the three subject areas of the program (digitized business processes, digital market development, IT security).

• Beratungsphase: Das Beratungsunternehmen führt die Beratung im Unternehmen durch. Dabei werden die Digitalisierungspotenziale des Unternehmens ermittelt und Handlungsempfehlungen für die Umsetzung digitaler Technologien gegeben.

• Umsetzungsphase: Das Unternehmen setzt die im Rahmen der Beratung erarbeiteten Maßnahmen um.

• Erstattungsantrag: Das Unternehmen reicht bei der SAB einen Erstattungsantrag für die Beratungskosten ein. Die Förderquote beträgt bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 20.000 Euro.

Um eine Förderung im Rahmen von "Go Digital" zu erhalten, müssen die Anforderungen und Voraussetzungen der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen im Rahmen der Initiative "Go digital" erfüllt werden. Die Antragstellung kann online über das Förderportal der SAB erfolgen.

Welche weiteren Programme zur Förderung der Digitalisierung gibt es in Sachsen und wie unterscheiden sie sich von "Go Digital"?

Neben dem Programm "Go Digital" gibt es in Sachsen weitere Förderprogramme zur Digitalisierung. Hier sind einige davon:

1. Digitalbonus Sachsen: Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler und unterstützt die Investitionen in die digitale Transformation. Die Förderquote beträgt bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 50.000 Euro. Im Unterschied zu "Go Digital" gibt es beim Digitalbonus Sachsen keine Beratungspflicht.

2. Gründungsdigital Sachsen: Das Programm unterstützt Gründerinnen und Gründer in Sachsen bei der Umsetzung digitaler Geschäftsmodelle. Die Förderung kann für Beratungsleistungen sowie Investitionen in die IT-Infrastruktur und Software genutzt werden. Im Unterschied zu "Go Digital" richtet sich das Programm speziell an Gründerinnen und Gründer.

3. Innovation and Technology Promotion Saxony (SAB): The SAB offers a variety of funding programs to support companies in the

Die Programme unterscheiden sich in ihren Zielgruppen, Förderbedingungen und Förderzielen.

Was ist der Unterschied zwischen der Bewerbung für Go Digital in Sachsen und anderen Bundesländern in Deutschland?

The "Go Digital" program is not only used in Saxony, but also in others

Federal states of Germany offered. Essentially, there are no differences between the various federal states when applying for the program.

Das bedeutet, dass die Antragsvoraussetzungen und das Antragsverfahren in jedem Bundesland identisch sind.

​Grundsätzlich gelten in allen Bundesländern dieselben Voraussetzungen für die Teilnahme am Programm. So müssen beispielsweise die Unternehmen in Deutschland ansässig sein und weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigen. Auch die Art der Beratungsleistungen und die Förderhöhe sind in allen Bundesländern gleich.

Es kann jedoch leichte Unterschiede bei der Umsetzung des Programms geben, da es von den jeweiligen Landesregierungen und Wirtschaftsministerien koordiniert wird. So kann es beispielsweise unterschiedliche Ansprechpartner für das Programm oder regionale Schwerpunkte bei den Beratungsleistungen geben.

Hier sind einige weitere wichtige Details zur „Go Digital“-Initiative in Sachsen, Deutschland?

Hier sind einige weitere wichtige Details zur "Go Digital"-Initiative in Sachsen, Deutschland:

1. Förderhöhe: Die Förderung im Rahmen von "Go Digital" beträgt bis zu 50% der Beratungskosten, maximal jedoch 16.500 Euro. Das bedeutet, dass die Unternehmen die Hälfte der förderfähigen Beratungskosten selbst tragen müssen.

2. Förderdauer: Die Förderdauer beträgt maximal sechs Monate. Innerhalb dieses Zeitraums müssen die Beratungsleistungen abgeschlossen sein und der Abschlussbericht vorgelegt werden.

3. Beratungsthemen: Die Beratungsthemen im Rahmen von "Go Digital" umfassen die Einführung oder Optimierung von IT-Systemen, die Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle, die Nutzung von Cloud Computing oder die Verbesserung der IT- Sicherheit.

4. Beratungspartner: Die Beratungspartner im Rahmen von "Go Digital" sind speziell für das Programm akkreditierte Beratungsunternehmen, die auf die Themen der Digitalisierung spezialisiert sind. Unternehmen können aus einer Liste von Beratungsunternehmen auswählen, die für das Programm zugelassen sind.

5. Antragsverfahren: Der Antragsprozess für "Go Digital" ist onlinebasiert und kann über die Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gestellt werden. Nach Prüfung des Antrags wird das Unternehmen über die Zulassung zur Förderung informiert und kann dann einen Beratungspartner auswählen.

6.Zielgruppe: Die "Go Digital"-Initiative richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe und freiberufliche Heilberufe in Sachsen.

7. Beratungspflicht: Im Rahmen von "Go Digital" besteht eine Beratungspflicht. Das bedeutet, dass Unternehmen vor der Förderung eine Beratung durch einen speziell für das Programm zugelassenen Beratungspartner in Anspruch nehmen müssen.

Unternehmen sollten jedoch beachten, dass eine rechtzeitige Antragstellung und die Einhaltung der Förderbedingungen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Förderung sind.

Welche Unterlagen sind für die Einreichung erforderlich und Können Bewerbung für das "Go Digital"-Programm in Sachsen abgelehnt werden?

Für die Einreichung eines Antrags auf Förderung im Rahmen des "Go Digital"-Programms in Sachsen sind folgende Unterlagen erforderlich:

1. Antragsformular: Der Antrag auf Förderung muss online über das elektronische Antragsportal der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB) gestellt werden. Das entsprechende Antragsformular kann dort heruntergeladen werden.

2. Beratungsangebot: Das Beratungsangebot muss von einem autorisierten Beratungsdienstleister erstellt werden und detaillierte Informationen zur geplanten Beratung enthalten. Darüber hinaus muss das Angebot eine Kostenaufstellung sowie eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen und Ziele enthalten.

3. Unternehmensdaten: Im Antragsformular müssen die Daten des Unternehmens, wie z.B. Firmenname, Adresse, Größe und Rechtsform, angegeben werden.

4. Steuernummer: Das Unternehmen muss seine Steuernummer angeben.

Darüber hinaus können weitere Unterlagen erforderlich sein, je nachdem welche spezifischen Anforderungen die SAB im Einzelfall stellt.

Die Bewerbung für das "Go Digital"-Programm in Sachsen kann abgelehnt werden, wenn die eingereichten Unterlagen unvollständig sind oder die Förderbedingungen nicht erfüllt werden. Ein weiterer Grund für eine Ablehnung kann sein, dass das Budget des Förderprogramms bereits ausgeschöpft ist. Es ist daher wichtig, dass Unternehmen alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt einreichen und sich an die Förderbedingungen halten.

Informationen über den Geldgeber "Go Digital" in Sachsen

Der Geldgeber des "Go Digital"-Programms in Sachsen ist das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Die Fördermittel werden von der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) verwaltet und ausgereicht. Das SMWA ist verantwortlich für die strategische Ausrichtung des Programms und stellt die Mittel zur Verfügung, während die SAB den Förderprozess organisiert und durchführt.

Das Programm wird zudem durch Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert. Ziel ist es, die Digitalisierung von kleinen und mittelständischen Unternehmen in Sachsen voranzutreiben und so die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der sächsischen Wirtschaft zu stärken.


Quellen:​

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/foerderprogramm-go-digital.html

https://www.ihk.de/chemnitz/innovation/digitale-wirtschaft/foerderung-digitalisierung-4174542

https://www.24pm.de/go-digital/

https://www.digitalmanufaktur.com/blog/finanzierung-digitalprojekte

https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/Home/home.html 

https://foerdershop.de/foerderung-digitalisierung-in-sachsen/ 

https://zukunftszentrum-sachsen.de/aktuelles/foerderprogramm-go-digital-bis-2024-verlaengert/

https://www.sab.sachsen.de/partner

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